Page 3 - kurier_13-2023
P. 3

Gemeindeversammlungen Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinde Uitikon werden hiermit auf den Mittwoch, 31. Mai 2023, 19.30 Uhr, ins Üdiker-Huus, grosser Saal, zur nachstehenden Gemeindeversamm- lung eingeladen. Es kommen folgende Geschäfte zur Behandlung: 1. Abnahme der Jahresrechnung 2022 (inkl. zwei Kreditabrechnungen betr. Sanierung der Becken und weiterer Anlagen des Hallenbades sowie energetische Sanierung des Altbaus des Schulhauses Rietwies und des früheren Kindergartengebäudes) 2. Allfällige Anfragen nach § 17 Gemein- degesetz/Mitteilungen Vor der Gemeindeversammlung findet ab 18.30 Uhr das traditionelle Platzkonzert auf dem Dorfplatz oder im Foyer des Üdi- ker-Huus statt. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Uitikon Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon werden hiermit auf Dienstag, 30. Mai 2023, 18.30 Uhr, in den kleinen Saal des Üdiker-Huus zur Kirchgemeinde-Versammlung eingela- den. Es kommen folgende Geschäfte zur Behandlung: 1. Abnahme der Jahresrechnung 2022 2. Jahresbericht der Kirchenpflege über das Jahr 2022/23 3. Allfällige Anfragen nach § 17 Gemein- degesetz/Mitteilungen Aktenauflage/Stimmberechtigung/ Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Die Akten liegen seit amtlicher Publikation der Einladungen im Gemeindehaus, Zür- cherstrasse 59, Parterre, während der Schalteröffnungszeiten, zur Einsicht auf. Stimmberechtigten wird im Sinne von §9 Abs. 2, Gesetz über die politischen Rechte, auf Verlangen Auskunft über die Stimm- berechtigung einer Person erteilt. Stimm- berechtigt sind Schweizer Staatsangehö- rige, die in Uitikon den politischen Wohnsitz und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben sowie nach den einschlägigen eidgenössi- schen und kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Für die Kirchgemeinde-Versammlungen gelten die Regelungen nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen. Bei der Ev.-ref. Kirchge- meinde ist die Stimmberechtigung ab dem vollendeten 16. Altersjahr gegeben. Anfragen im Sinne von §17 des Gemein- degesetzes sind bis spätestens 10 Ar- beitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unter- zeichnet der zuständigen Gemeindevor- steherschaft einzureichen. Die amtliche Publikation erfolgte am 20. April 2023 in der Limmattaler Zeitung. Gemeinderat Uitikon Ev.-Ref. Kirchenpflege Uitikon Schulpflege Erreichbarkeit der Schulverwaltung während der Frühlingsferien Während den Frühlingsferien (24. April bis 5. Mai 2023) ist die Schulverwaltung von Montag bis Freitag, jeweils vormittags von 8 bis 12 Uhr, telefonisch unter Telefon 044 200 16 00 sowie per E-Mail unter schulverwaltung@schule-uitikon.ch er- reichbar.  3 


































































































   1   2   3   4   5