Page 20 - kurier_32-2023_2
P. 20
Übersichtspläne Baustellenbereiche
Ringlikerstrasse 8 bis 14 Ringlikerstrasse 54 bis 70
Bei Fragen oder für weiterführende Infor- mationen stehe ich Ihnen gerne zur Ver- fügung. Landis AG
Marco Meier, Projektleiter
Meldepflicht Vermieter
Sind Sie Vermieter oder Vermieterin von Wohnräumen in Uitikon? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 8 Abs. 1 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregis- ter, MERG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietver- hältnisse abschliessen oder anderen Per- sonen während mindestens drei aufeinan- derfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, ver- pflichtet, innert 14 Tagen ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohner- kontrolle zu melden.
Wir bitten Sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail
20
(einwohnerdienste@uitikon.org) vorzuneh- men. Die entsprechende Ein- oder Aus- zugsanzeige finden Sie auf der Homepage www.uitikon.org > Verwaltung > Einwoh- nerdienste > Online-Schalter.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Bei Fragen können Sie sich direkt an die Einwohnerdienste der Gemeinde Uitikon wenden (einwohnerdienste@uitikon.org oder Telefon 044 200 15 29).
Ablesung der Wasserzähler
Die Formulare
zur Ablesung der Wasser- zähler werden Ende Oktober in alle Haus- haltungen versendet. Sie werden mit