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2. Teilrevision des Beitragsreglements zur Regelung des Anspruchs auf Tarif- ermässigungen von Leistungsbezügern einer Kinderkrippe
3. Kreditantrag über CHF 1,65 Mio. für die energetische Sanierung der Gebäudehülle des Üdiker-Huus (Vorberatung und Bereinigung zuhan- den Urnenabstimmung vom 3. März 2024)
4. Allfällige Anfragen nach § 17 Gemein- degesetz / Mitteilungen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Uitikon
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon werden hiermit auf Dienstag, 28. November 2023, 18.30 Uhr, ins Ref. Kirchgemeinde- zentrum im Üdiker-Huus, 1. Stock, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen.
Es kommen folgende Geschäfte zur Behandlung:
1. Festsetzung des Budgets und des
Steuerfusses für das Jahr 2024
2. Allfällige Anfragen nach § 17 Gemein-
degesetz / Mitteilungen
Aktenauflage/Stimmberechtigung/ Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Die Akten liegen seit amtlicher Publikation der Einladungen im Gemeindehaus, Zür- cherstrasse 59, Parterre, während der Schalteröffnungszeiten, zur Einsicht auf. Stimmberechtigten wird im Sinne von § 9 Abs. 2, Gesetz über die politischen Rechte, auf Verlangen Auskunft über die Stimm- berechtigung einer Person erteilt. Stimmberechtigt sind Schweizer Staats- angehörige, die in Uitikon den politischen Wohnsitz und das 18. Altersjahr zurück- gelegt haben sowie nach den einschlägi- gen eidgenössischen und kantonalen Be- stimmungen über die politischen Rechte
nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Für die Kirchgemeinde-Versammlungen gelten die Regelungen nach den kirchen- rechtlichen Bestimmungen. Bei der Ev.-ref. Kirchgemeinde ist die Stimmberechtigung ab dem vollendeten 16. Altersjahr gegeben. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemein- degesetzes sind bis spätestens 10 Ar- beitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unter- zeichnet der zuständigen Gemeindevor- steherschaft einzureichen.
Die amtliche Publikation erfolgt am 26. Oktober 2023 in der Limmattaler Zeitung. Gemeinderat Uitikon
Ev.-Ref. Kirchenpflege Uitikon
Aus der Schulpflege
Wechsel in der Leitung der Schulverwaltung
Unsere langjährige Leiterin Schulverwal- tung, Dijana Feybli, hat sich entschieden, frühzeitig auf das neue Schuljahr 2023/24 in Rente zu gehen. Freundlicherweise hat sie sich bereit erklärt, interimistisch bis zur Übergabe an ihre Nachfolgerin ihre bishe- rigen Aufgaben wahrzunehmen. Per 1. No- vember 2023 übernimmt Annette Eberle die Leitung der Schulverwaltung Uitikon. Wir danken Dijana Feybli für die langjäh- rige Zusammenarbeit und für ihren uner- müdlichen Einsatz im Dienst unserer Schule. Wir wünschen ihr für den neuen Lebensabschnitt alles Gute und beste Ge- sundheit.
Annette Eberle wünschen wir einen gelun- genen Start und viel Freude bei ihrer neuen Herausforderung.
Im nachfolgenden Porträt stellt sie sich selbst vor:
Nach einer langen und intensiven Zeit als Teamleiterin Produktmanagement in ei-
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