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Feuerwehr Uitikon
Kaderübung
Montag, 6. November 2023 19.30 Uhr beim Feuerwehrdepot
Hauptübung und Kaderrapport
Wir trainieren spezifische Themen und bli- cken im Kaderrapport auf das Jahr 2023 zurück und nehmen Themen für die Pla- nung 2024 auf.
Ihre Feuerwehr Uitikon
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Neues Betriebs- und Benutzungs- reglement der Sportanlagen Allmend (Hallenbad/Fitness/ Wellness)
Im Zuge der Sanierung des Hallenbades wurde im Dezember 2021 ein neues Zu- tritts- und Kassensystem eingeführt und gleichzeitig eine Tarifanpassung durch den Gemeinderat beschlossen. Die restli- chen Regelwerke für das Hallenbad blie- ben damals weiterhin bestehen. Diese Reglemente entsprechen nicht mehr in allen Punkten der aktuellen Situation seit der Sanierung des Hallenbades und der
Einführung des neuen Zutritts- und Kas- sensystems. Daher wurden die allgemei- nen Geschäftsbedingungen, die Haus- und Badeordnung sowie die Preisverordnung überarbeitet und zusammengefasst im neuen «Betriebs- und Benutzungsregle- ment der Sportanlagen Uitikon (Hallen- bad, Fitness, Wellness) festgehalten. Darin sind die Öffnungszeiten, die Tarife, die Ver- mietung von Wasserflächen wie auch die Benutzungsordnung geregelt. Die bisheri- gen Grundsätze wurden im Wesentlichen und die bisherigen Tarife vollständig über- nommen. Das neue Betriebs- und Benut- zungsreglement tritt per sofort in Kraft.
Planerwahlverfahren für Schulraumerweiterung Mettlen
Das Angebot an Schulräumlichkeiten, ins- besondere im Gebiet Mettlen, ist nach wie vor knapp. Die Neubauten im Quartier Leuen wie auch der Trend verdichteter Be- bauungen in Ringlikon führen zu weiter stark ansteigenden Zuzügen junger Fami- lien im dortigen Umkreis. Dadurch steigen die Schülerzahlen und neue Kindergarten- und Schulklassen müssen geschaffen werden. Zudem nimmt auch die Nachfrage an schulergänzender Betreuung stark zu, weshalb in den bestehenden Räumlichkei- ten die Bedürfnisse langfristig kaum mehr abgedeckt werden können. Um diesen Problemen entgegnen zu können, hat der Gemeinderat nach Prüfung verschiedener Varianten nun entschieden, für die Erwei- terung des Schulhauses Mettlen ein Pla- nerwahlverfahren durchzuführen. Dafür wurde ein Gesamtbetrag von CHF 170'000 freigegeben. Das Planerwahlverfahren wird durch die Landis AG begleitet. Ein entsprechender Baukredit sollte den Stimmberechtigten an der nächsten Früh- lings-Gemeindeversammlung zur Vorbera- tung und dann im September 2024 an der Urne zur Abstimmung vorgelegt werden.
Nicht vergessen:
am Samstag, 11. November 2023 findet unsere Hauptübung statt.
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