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Mitteilung aus dem Gemeindehaus
Vorübergehende Verkehrsanordnungen
Der Gesundheits­ und Sicherheitsvor­ stand hat folgende vorübergehende Ver­ kehrsanordnung verfügt:
Vorübergehende Verkehrsführung
im Einbahnverkehr an der Langacker- strasse
Die Langackerstrasse wird ab Einfahrt von der Zürcherstrasse bis zur Verzweigung Im Spilhöfler als Einbahnstrasse geführt.
Die Verkehrsführung im Einbahnverkehr gilt von Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr.
Die Signalisation gilt ab sofort bis Beendi­ gung des Projektes Regenwasserkanali­ sation, voraussichtlich bis Juli 2024.
Vorübergehendes Parkverbot Mettlenstrasse
Die Mettlenstrasse wird mit einem vorü­ bergehenden beidseitigen Parkverbot be­ legt. Das Parkverbot gilt von Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr.
Die Signalisation gilt ab sofort bis zum Ende der Bautätigkeiten, voraussichtlich bis Dezember 2024
Die amtlichen Publikationen (inkl. Rechts­ mittelbelehrung) erfolgen in der Limmatta- ler Zeitung von heute Donnerstag, 21. De­ zember 2023.
Abteilung Sicherheit
Hundeabgabe 2024
Im Januar 2024 erhalten alle in der Ge­ meinde Uitikon registrierten Hundehalte­ rinnen und Hundehalter eine Rechnung für die Hundeabgabe 2024. Die Gebühr be­ trägt CHF 100.– pro Hund.
Als Hundehalterin oder Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund welcher älter als drei Monate alt ist, innerhalb von zehn Tagen bei der Wohngemeinde sowie bei der nationalen Datenbank für Hunde, AMICUS (www.amicus.ch), zu registrieren. Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes müssen ebenfalls innerhalb von zehn Tagen gemeldet wer­ den.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung Sicherheit, 044 200 15 29, sehr gerne zur Verfügung.
Kommunalpolizei
Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer gehört zu den grössten Sicherheitsrisiken im Verkehr. Schon kleine Mengen wirken sich auf die Fahr­ fähigkeit aus. Wer alkoholisiert fährt, ge­ fährdet sich und andere. Zudem drohen hohe Bussen und ein Führerausweisent­ zug.
Die wichtigsten Tipps:
– Im Strassenverkehr am besten auf
Alkohol verzichten.
– Als Lenkerin oder Lenker unterwegs
und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder ein Taxi nehmen.
– Party? Fahrgemeinschaften bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin oder der Fahrer keinen Alkohol trinkt.
– An die Gastgeberinnen und Gastgeber: Immer alkoholfreie Getränke bereithal­ ten.
– Alkoholisierte Personen vom Fahren abhalten.
Bereits ein Glas wirkt sich auf die Fahrfä­ higkeit aus. Aufmerksamkeit und Sehver­ mögen nehmen ab. Gleichzeitig verlängert sich die Reaktionszeit.
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