Page 17 - GK_40_2023_Flipbook
P. 17
Ein Besuch ist nach Reservation und im Rahmen des Schutzkonzeptes möglich. Besuchstermine können via unsere Home page www.sternwarte-uitikon.ch verein bart werden.
Aus statistischen Gründen sind die Besu cherinnen und Besucher um den Eintrag in das Gästebuch gebeten. Der Stiftungsrat der Sternwarte dankt für Spenden, die voll umfänglich für den Unterhalt, die Sanie rung, den Ersatz und den notwendigen Ausbau des Instrumentariums verwendet werden.
Diesen Bericht und weitere Informationen zu unserer Sternwarte, insbesondere de ren Status (offen/geschlossen/unge- wiss), findet man auf der Sternwartenseite im Internetauftritt unserer Gemeinde: www.uitikon.ch/freizeitkultur/sternwarte, ebenso den Link zur Sternwartenseite www.sternwarteuitikon.ch.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu diesen Monatsberichten haben, freue ich mich über Ihr Feedback an: doelf.schaffner@uitikon.ch
Dölf Schaffner
Ev.-ref.
Kirchgemeinde Uitikon
Einladung zur Kirchgemeinde- versammlung betreffend Pfarrwahlkommission
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Ev.ref. Kirchgemeinde Uitikon werden hiermit auf Donnerstag, 11. Januar 2024, 18.30 Uhr, ins Ref. Kirchgemeindezentrum im ÜdikerHuus, 1. Stock, zur Kirchgemein deversammlung eingeladen.
Nach dem Rücktritt von Pfarrer Chaignat per 30. Juni 2024 lädt der Kirchenrat ge stützt auf § 9 Abs. 2 der Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche (PfrVO; LS 181.402) die Kirchgemeinde Uitikon
ein, eine Pfarrwahl für die freiwerdende Pfarrstelle vorzunehmen.
Zur Rekrutierung der neuen Pfarrperson wird eine Pfarrwahlkommission einberu fen.
Traktanden
1. Die Kirchenpflege erhält den Auftrag, eine Parrwahlkommission zu gründen
2. Wahl der zusätzlichen Mitglieder der Pfarrwahlkommission
3. Wahl der Präsidentin oder des Präsi denten der Pfarrwahlkommission
4. Allfällige Anfragen nach § 17 Gemein degesetz
Aktenauflage/Stimmberechtigung/ Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Die Erläuterungen zur Pfarrwahlkommis sion werden im Chilebrief Januar / Februar 2024 publiziert.
Stimmberechtigten wird im Sinne von § 9 Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte auf Verlangen Auskunft über die Stimm berechtigung einer Person erteilt. Stimmberechtigt sind Schweizer Staatsan gehörige sowie ausländische Staatsange hörige mit Aufenthaltsbewilligungen des Typs B, C oder Ci, die in Uitikon den politi schen Wohnsitz und das 16. Altersjahr zurückgelegt haben sowie nach den ein schlägigen eidgenössischen und kantona len Bestimmungen über die politischen Rechte nicht vom Stimmrecht ausge schlossen sind.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemein degesetzes sind bis spätestens 10 Ar beitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unter zeichnet der Kirchenpflege einzureichen.
Ev.Ref. Kirchenpflege Uitikon
zurück zum Inhaltsverzeichnis
17