Page 101 - weihnachtskurier_2023
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Budgets 2024 mit gleichbleibendem Steuerfuss
Der Steuerfuss von 80% kann trotz der vorerwähnt schwierigen Rahmenbedin- gungen mit den vielen Investitionen so- wie einer voraussichtlichen Nettoschuld der Gemeinde, gehalten werden. Im Budget 2024 werden Gesamtaufwen- dungen von CHF 60,59 Mio. Gesamter- träge von CHF 60,41 Mio. gegenüberge- stellt, womit ein Aufwandüberschuss von CHF 176’640 geplant ist. In diesem Ergebnis sind insbesondere deutlich hö- here Steuereinnahmen enthalten. Das Wachstum der Steuererträge stützt sich weitgehend auf den markanten Anstieg der Einwohnerzahl. Im Vergleich zum Budget 2023 mit einer einfachen Staats- steuer von CHF 41.4 Mio., steigt diese im Budget 2024 auf CHF 45.1 Mio. an. Bei den Grundstückgewinnsteuern rech- net der Gemeinderat mit um CHF 2 Mio. geringeren Erträgen. Parallel zu den Steuererträgen steigt die Zahlung in den kantonalen Finanzausgleich von CHF 13 Mio. auf CHF 15.2 Mio. an. Im Auf- wand werden verschiedene Kostensteige- rungen erwartet. Ein grosser Teil ist auf Folgekosten aus der Investitionstätigkeit oder auf den erhöhten Aufwand auf- grund der stark gestiegenen Schülerzah- len zurückzuführen. Die Investitionen ins Verwaltungsvermögen mit CHF 25.0 Mio. sind auch für das nächste Jahr aus- sergewöhnlich hoch budgetiert. Dies ist aus Sicht des Gemeinderates trotz einer
sich abzeichnenden Nettoschuld vertret- bar. Aufgrund des heute bestehenden Nettovermögens und des für die nächs- ten Jahre geplanten stabilen Steuerfusses, zeichnet sich bis 2035 eine Erholung des Finanzhaushaltes ab. Der Gemeinderat empfahl der Gemeindeversammlung eine klare Zustimmung zum Budget und zum gleichbleibenden Steuerfuss. Den Antrag des Gemeinderates unterstützte auch die Rechnungsprüfungskommis- sion (RPK). Wie erwartet folgten die Stimmberechtigten den Anträgen des Gemeinderates und der RPK und geneh- migten einstimmig das Budget sowie ei- nen gleichbleibenden Steuerfuss von 80%. Eine Diskussion von Seiten der Stimmberechtigten wurde bei diesem Traktandum nicht gewünscht.
Leistungsbezüger von Kinderkrippen ausserhalb der Gemeinde haben neu auch Anspruch auf Tarifermässigungen
Die Gemeindeversammlung vom 28. November 2017 bewilligte ein Beitrags- reglement zur Regelung des Anspruchs auf Tarifermässigung von Leistungsbe- zügern einer Kinderkrippe. Die Tarifer- mässigungen wurden damals auf maxi- mal 30 Plätze sowie auf Kinderkrippen in der Gemeinde Uitikon begrenzt. Auf unserem Gemeindegebiet stehen den Üdiker Einwohnerinnen und Einwoh- nern zurzeit drei Kinderkrippen zur Ver- fügung. Freie Plätze sind hier jedoch kaum vorhanden und es bestehen mehrheitlich
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