Page 102 - weihnachtskurier_2023
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lange Wartelisten. Daher sind einige Üdikerinnen und Üdiker gezwungen, auf die Angebote von Kinderkrippen in der näheren Umgebung (insbesondere der Stadt Zürich) auszuweichen. Damit haben diese Leistungsbezüger gemäss geltendem Reglement jedoch keinen An- spruch auf Tarifermässigungen. Daher beantragte der Gemeinderat eine Locke- rung der Bestimmung bezüglich Stand- ort und legte der Gemeindeversammlung eine minimale Revision des Beitragsreg- lements vor, indem die Standortbe- grenzung für die entsprechenden Leis- tungsvereinbarungen aufgehoben wird. Offenbar war das Traktandum so klar, dass nach der Vorstellung des Antrags durch den Sozialvorstand, Daniel Schwendimann, keine Fragen auf kamen und auch keine Diskussion erwünscht wurde. So hoben bei der Frage des Ge- meindepräsidenten nach Zustimmung alle Stimmberechtigten die Hand. Damit wurde der Antrag des Gemeinderates einstimmig angenommen und die neue Bestimmung tritt demnächst in Kraft.
Neue Gebäudehülle fürs ÜdikerHuus vorgesehen
Interessant wurde es beim dritten Trak- tandum der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde. Das Üdiker- Huus, als Zentrumsgebäude und beliebte Begegnungsstätte im historischen Dorf- kern unserer Gemeinde, ist inzwischen nunmehr knapp 45 Jahre in reger Nut-
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zung für Feierlichkeiten, Versammlun- gen, kulturelle Veranstaltungen und ver- schiedenste Anlässe. In den vergangenen Jahren mussten bereits verschiedene In- vestitionen in unserem Gemeindezent- rum vorgenommen werden. Nun soll eine nächste Etappe folgen. Diese wid- met sich der Sanierung der Gebäude- hülle. Dabei ist ein umfassender Ersatz der original verbauten Fenster sowie der Austausch der aussenliegenden Sonnen- storen mit optimaler Verschattungssteu- erung vorgesehen. Im Zuge dessen soll überdies die vollständige Sanierung der maroden, teils stark beschädigten Putz- fassade erfolgen. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf CHF 1,65 Mio., weshalb der Gemeindeversammlung nur die Vorberatung und Bereinigung des entsprechenden Urnengeschäfts vorge- legt wurde. Die Rechnungsprüfungs- kommission hatte jedoch etwas dagegen, dass dieses Geschäft an die Urnenab- stimmung vom 3. März 2024 weitergelei- tet wird. So stellten sie der Versammlung einen Rückweisungsantrag, mit der Bitte an den Gemeinderat, ein Gesamtprojekt zum Üdiker-Huus basierend auf einer detaillierten Investitionsrechnung in der Finanzplanung abzubilden und dem Souverän den Antrag erneut zu unter- breiten. Dies begründete die RPK insbe- sondere mit dem starken Anstieg der ur- sprünglichen Kostenbasis und den neu geplanten Investitionen im Üdiker- Huus. Trotz des Antrags der RPK kam es