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Mitteilung aus dem Gemeindehaus
Werterhalt privater Abwasserleitungen
Abwasseranlagen befinden sich haupt- sächlich im Untergrund und das Wasser, das wir tagtäglich verbrauchen, verschwin- det damit auch «im Dunkeln». Dass es mit den Leitungen möglicherweise nicht zum Besten steht, ist somit nicht immer offen- sichtlich.
Probleme mit den Leitungen werden meist nur erkannt, wenn die Abflüsse unange- nehm zu riechen beginnen oder verstopft sind. Dass die Leitungen aber auch dicht sein müssen, geht gerne vergessen, oder es fehlt die Information, wie der Zustand festgestellt werden kann.
Aufgrund unserer Gesetzgebung (Gewäs- serschutzgesetz, Gewässerschutzverord- nung, Wasserwirtschaftsgesetz, Sied- lungsentwässerungsverordnung) ist der Eigentümer von Abwasseranlagen für den fehlerhaften Betrieb haftbar. Damit soll ge- währleistet werden, dass das ökologische Gleichgewicht geschützt bleibt und unser Trinkwasser weiterhin einen weltweit füh- renden Qualitätsstandard aufweist.
Aus der Vergangenheit wissen wir, dass oftmals Unklarheiten über die Eigentums-
verhältnisse von Hausanschlussleitungen und deren Zustand bestehen.
Mit diesem Beitrag wollen wir Sie über Ihre Pflichten und Aufgaben als Anlageneigen- tümer informieren und Sie darauf sensibili- sieren, wie Sie die Funktionstüchtigkeit Ihrer Anlagen erkennen können.
Eigentumsverhältnisse
Abwasser-Hausanschlussleitungen befin- den sich grundsätzlich bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation im Eigentum des Liegenschaften-Eigentümers. Dies unabhängig davon, ob die Leitung sich im privaten oder öffentlichen Grund (z.B. Strasse) befindet. Sämtliche Grundleitun- gen bis zur öffentlichen Kanalisation wer- den als Hausanschlüsse bezeichnet.
Aufgaben und Pflichten zum Hausanschluss
Die Grundeigentümer sind für den geset- zeskonformen Zustand verantwortlich. Die Behörde kann Kontrollen zur Überprüfung des ordnungsgemässen Zustands anord- nen. Dies betrifft u. a. die Qualität der Ver- legung, die Dichtheit der Anlagen und die Zugänglichkeit im Falle von Notfällen oder für den Unterhalt. Die Hausanschlüsse sind regelmässig zu spülen. Dadurch wer-
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