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den einerseits hydraulischen Problemen (z. B. Verstopfung) vorgebeugt und zusätz- lich auch biochemisch verursachte Schä- den durch die Reinigung und Befreiung von liegengebliebenen Schmutzstoffen vermieden. Kosten zur Gewährleistung des gesetzeskonformen Betriebs sind vom Eigentümer zu tragen.
Bedeutung von intakten Hausanschlüssen
Durch undichte Leitungen kann verschmutz- tes Abwasser austreten und so ins Grund- wasser gelangen. Bei Kontamination mit häuslichem Abwasser kann das Grundwas- ser dadurch mit Fäkalbakterien oder chemi- schen Substanzen (bspw. durch Medika- mente) belastet und ungeniessbar werden. In gewissen Fällen werden die Trinkwasser- werke so zu kostenintensiven technischen Aufbereitungsinstallationen gezwungen. Weiter kann als unverschmutzt geltendes Sicker-, Hang- oder Grundwasser in die Lei- tungen eindringen. Vermischt mit dem Schmutzwasser gelangt es in die Abwas- serreinigungsanlagen. Der Reinigungspro- zess wird unnötig belastet, was zusätzliche Kosten zur Folge hat. Ein unangenehmes Problem kann durch Verstopfungen auftre- ten, wenn das Abwasser nicht mehr abflies- sen kann und bis in die Keller, Tiefgaragen oder mittlerweile häufig auch bewohnte Untergeschosse zurückgestaut wird.
Kontrolle und Überprüfung der Hausanschlüsse
Bei Neu- und Umbauten verlangt die Ge- meinde eine Zustandskontrolle der betrof- fenen Hausanschlüsse. Diese erfolgen durch eine visuelle Prüfung mittels Kanal- fernsehaufnahmen. Allfällig gefundene Mängel müssen saniert werden (Innensa- nierung oder offener Grabenbau).
Bei einer Sanierung oder Erneuerung der öffentlichen Kanalisation werden die an-
geschlossenen Hausanschlüsse norma- lerweise bis zum Fallstrang der Liegen- schaft bzw. bis zur Hausfassade mitgeprüft. Die Sanierung allfälliger Mängel in Zusam- menhang mit Projektrealisationen der Ge- meinde können so kostengünstiger beho- ben werden.
Vorgehen bei Hausanschlussprüfungen
In einem ersten Schritt erfolgt die visuelle Prüfung durch Kanalfernsehaufnahmen. Der Zustand der Leitungen wird mit TV- Aufnahmen (Video) und einem Protokoll mit Bildern der vorhandenen Mängel dokumen- tiert. Fachleute bzw. das Gemeindeinge- nieurbüro werten diese Zustandsaufnah- men aus und legen die vorzunehmenden Massnahmen (grabenlose Innensanierung, Leitungsersatz etc.) fest. Mit einer Bege- hung vor Ort können darauffolgend die definitiven Sanierungsmassnahmen fest- gelegt und daraus eine Kostenschätzung abgegeben werden. Dabei sind grundsätz- lich zwei verschiedene Betrachtungswei- sen möglich. Eine kostengünstige Sanie- rungsweise, z. B. durch Innensanierungen (Inliner), die den Nachteil haben, dass die Lebensdauer (ca. 40 Jahre) der ansonsten intakten Leitungsabschnitte nicht die eines Leitungsersatzes aufweisen. Als weitere Lösung bietet sich der Ersatz der schadhaf- ten Leitungsabschnitte an. Diese Variante ist anzuwenden, wenn eine Innensanierung infolge der vorhandenen Schäden nicht ausgeführt werden kann. Bei einem Lei- tungsersatz ist mit höheren Kosten als einer Innensanierung zu rechnen, dieser weist aber auch eine höhere Lebensdauer auf. Ohne Kenntnisse der Interessen von Grundeigentümern (z. B. Neubaubestre- bungen) sollten auf Werterhalt gerichtete Sanierungsweisen bevorzugt werden, da die Lebensdauer von ordentlich unterhal- tenen Leitungen durchaus 60 und mehr Jahre beträgt.
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